Digital Audio Broadcasting Neu

  • Digital Audio Broadcasting (DAB) ist ein digitaler Übertragungsstandard für terrestrischen Empfang von Digitalradio. Es ist für den Frequenzbereich von 30 MHz bis 3 GHz geeignet und schließt daher auch die Verbreitung von Hörfunkprogrammen über Kabel und Satellit ein. Entwickelt wurde DAB im EUREKA-147-Projekt der EU in den Jahren 1987–2000. Der DAB-Standard ist unter dem Code EN 300 401 online von der europäischen Standardisierungsorganisation ETSI erhältlich
    Das erste DAB-System wurde in den Jahren 1987 bis 2000 in der EU mit dem verlustbehafteten Datenkompressionsverfahren MUSICAM entwickelt. In Deutschland nahmen die Sender ab 1999 den Regelbetrieb auf. Ab 2001 wurde der Begriff Digital Radio eingeführt und ein orangefarbenes Logo kreiert. Zusammen mit dem Neustart DAB+ im August 2011 wurde die getrennte Schreibweise ersetzt durch die neue Schreibung in einem Wort; auch das Logo wurde abgelöst. Dieser Schritt ist insofern etwas problematisch, als Digitalradio gleichzeitig ein Oberbegriff für unterschiedliche digitale Übertragungswege von Hörfunk ist, der beispielsweise auch Internetradio, Radio über Digital Video Broadcasting (DVB) und Digital Radio Mondiale (DRM) umfasst.


    Aufgrund fehlender Marktdurchdringung in Deutschland wurden ab August 2011 die ersten DAB-Sender sukzessive abgeschaltet und auf das dazu inkompatible DAB+ umgerüstet, das zwar mehr Hörfunkprogramme („DAB-Ensemble“) auf einer T-DAB-Frequenz erlaubt, wegen des anderen Audio-Codecs MPEG-4 High Efficiency Advanced Audio Coding (HE-AAC v2) aber auch neue Geräte nötig machte. Bisher konnte sich bei den Empfangswegen DAB+ mit 16 % technischer Reichweite (inklusive Mehrfachempfang) gegenüber dem herkömmlichen UKW-Rundfunk mit 93 % nicht durchsetzen (Stand Juli 2018).[1] Der niedersächsische Landtag hat daher auf einstimmigen Beschluss im Juni 2019 die finanzielle Förderung von DAB+ eingestellt und die Landesregierung aufgefordert, auf die Beendigung der Ausstrahlung hinzuwirken.[2]


    Im Oktober 2019 hat der Bundestag beschlossen, dass alle ab dem 21. Dezember 2020 in den Handel gelangenden Autoradios sowie alle anderen Radios, welche über Radio Data System verfügen, mit DAB+ ausgestattet sein müssen. Geräte, in denen das Radio eine reine Nebenfunktion hat, z. B. Smartphones, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Auch der Handel mit gebrauchten Geräten ohne DAB+ bleibt erlaubt.

    Weiterführende Informationen

    Quellenangabe
    https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Audio_Broadcasting

    Präfix

    Empfangbarkeit des Radioprogrammes
    [DAB+]

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