Aufgrund fehlender Marktdurchdringung in Deutschland wurden ab August 2011 die ersten DAB-Sender sukzessive abgeschaltet und auf das dazu inkompatible DAB+ umgerüstet, das zwar mehr Hörfunkprogramme („DAB-Ensemble“) auf einer T-DAB-Frequenz erlaubt, wegen des anderen Audio-Codecs MPEG-4 High Efficiency Advanced Audio Coding (HE-AAC v2) aber auch neue Geräte nötig machte. Bisher konnte sich bei den Empfangswegen DAB+ mit 16 % technischer Reichweite (inklusive Mehrfachempfang) gegenüber dem herkömmlichen UKW-Rundfunk mit 93 % nicht durchsetzen (Stand Juli 2018).[1] Der niedersächsische Landtag hat daher auf einstimmigen Beschluss im Juni 2019 die finanzielle Förderung von DAB+ eingestellt und die Landesregierung aufgefordert, auf die Beendigung der Ausstrahlung hinzuwirken.[2]
Im Oktober 2019 hat der Bundestag beschlossen, dass alle ab dem 21. Dezember 2020 in den Handel gelangenden Autoradios sowie alle anderen Radios, welche über Radio Data System verfügen, mit DAB+ ausgestattet sein müssen. Geräte, in denen das Radio eine reine Nebenfunktion hat, z. B. Smartphones, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Auch der Handel mit gebrauchten Geräten ohne DAB+ bleibt erlaubt.
Weiterführende Informationen
- Quellenangabe
- https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Audio_Broadcasting
Präfix
- Empfangbarkeit des Radioprogrammes
- [DAB+]