Privatrechtlicher Rundfunk Neu

  • Privatrechtlicher Rundfunk ist das durch privatrechtlich organisierte Unternehmen veranstaltete Privatradio oder Privatfernsehen. Gegensatz ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. In Ländern mit beiden Rundfunksystemen wird er meist als zweite Säule des Dualen Rundfunksystems aufgefasst.
    Rundfunk wurde weltweit zunächst als öffentliche Aufgabe verstanden. Radio- und Fernsehstationen befanden sich deshalb im Staatsbesitz oder unter öffentlicher Kontrolle. Auf diese Weise konnte der Staat dieses bedeutsame Medium hinsichtlich der Verbreitung bestimmter Informationen besser kontrollieren. Während in den USA der privatrechtliche Rundfunk relativ früh entstand, dauerte es in Europa noch bis in die 1980er Jahre, ehe der Rundfunk auch privaten Trägern überlassen wurde. Insbesondere im Hinblick auf den Interessenkonflikt zwischen dem Kultur- und Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender und den wirtschaftlichen Interessen der privaten Sender wird oft von der negativ konnotierten Kommerzialisierung des Rundfunks gesprochen.

    Weiterführende Informationen

    Quellenangabe
    https://de.wikipedia.org/wiki/Privatrechtlicher_Rundfunk

    Präfix

    Empfangbarkeit des Radioprogrammes
    [DAB+ & UKW]

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