Bereits am 22. September 1945 ging Radio Hamburg auf Sendung[14], das als Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR) gemeinsame Rundfunkanstalt unter der Organisation von Hugh Greene für die gesamte Britische Besatzungszone wurde. Die ARD wurde am 9. Juni 1950 aus den sechs Landesrundfunkanstalten BR, HR, RB, SDR, SWF, NWDR sowie mit beratender Stimme RIAS Berlin gegründet, das ZDF sendete erstmals am 2. April 1963.
Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sogenannten Rundfunk-Urteile, prägen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu gehören dessen Notwendigkeit und gesicherte Existenz, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung. Das Bundesverfassungsgericht stellte danach im Jahre 1987 in einem Urteil fest,[15] dass die öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht zwingend vorgeschrieben ist. Demnach wäre auch eine andere Rechtsform, wie z. B. in der Schweiz, möglich (Die Schweizerische Rundfunkgesellschaft SRG ist ein privatrechtlicher, nicht-kommerzieller Verein im Sinne des Schweizer Zivilgesetzbuchs mit öffentlichem Auftrag).
Weiterführende Informationen
Präfix
- Empfangbarkeit des Radioprogrammes
- [DAB+ & UKW]