Nichtkommerzieller Rundfunk Neu

  • Als nichtkommerziellen Rundfunk bezeichnet man Radio- und Fernsehsender, die nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und nicht staatlich oder Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind.
    Im dualen Rundfunksystem Deutschlands und anderer Länder wird der Nichtkommerzielle Rundfunk (besser Bürgerfunk bzw. Bürgermedien) in allen Erscheinungsformen neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem privaten Rundfunk als „Vielfaltsreserve“, als „Rundfunk der dritten Art“ oder als „dritte Säule“ gekennzeichnet, weil die Funktion und (gesetzlichen) Aufgaben dieses Mediensektors regelmäßig von denen öffentlich-rechtlicher und privaten Programmanbieter deutlich verschieden sind. Der Unterschied zwischen öffentlich-rechtlicher oder privater Trägerschaft tritt hier in den Hintergrund, ist aber im Dualen System formal trotzdem vorhanden. So ist z. B. der Berliner Alex als Bestandteil der Landesmedienanstalt ein öffentlich-rechtlicher Sender, während das private Radio Enno im Auftrag der Landesmedienanstalt vom Trägerverein Offener Kanal Nordhausen e. V. privatrechtlich betrieben wird. In beiden Fällen sind die Landesmedienanstalten Kostenträger für den Sendebetrieb.


    Häufiges Ziel der nichtkommerziellen Hörfunk- und Fernsehsender ist es, allen Interessierten den Zugang zu Produktionsmitteln und Programmen der beiden elektronischen Medien zu ermöglichen. Dabei sind sie in der Regel werbefrei und gemeinnützig. Lokalfunk bedeutet, dass die Verbreitungsgebiete der Sender lokal, ggf. regional begrenzt sind. Es ist zu beachten, dass länderspezifische Regelungen erhebliche Unterschiede bei der Ausgestaltung des Nichtkommerziellen Rundfunks mit sich bringen.


    Zu empfangen sind die Programme terrestrisch mittels Antenne, über Kabel oder über das Internet.

    Weiterführende Informationen

    Quellenangabe
    https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtkommerzieller_Rundfunk

    Präfix

    Empfangbarkeit des Radioprogrammes
    [DAB+ & UKW]

Teilen