Kompliziertes Thema.
Soweit ich weiß gibt es in den Staaten wo es noch die Todesstrafe gibt die Regel das man nur ein Mal für ein Verbrechen verurteilt werden kann, egal wie oft man ein und das Selbe Verbrechen begangen hat, aber genaueres weiß ich nicht.
Nun könnte man meinen das man im Fall einer Todesstrafe den Höftling hätte sterben lassen können, das ist jedoch weltweit verboten aufgrund des hypokritischen Eides, der für jeden seriösen Arzt oberste Priorität ist.
Das heißt, ein Arzt wie wohl im obigen Fall vermutlich der Gefängnissarzt darf den Häftling nicht sterben lassen, das wäre unterlassene Hilfeleistung.
Das er eine Woche später dann getötet wird steht auf einem anderen Blatt.
Mit einer Lebenslangen Haftstrafe wird es wohl ähnlich sein.
Nach der Reanimation lebt der Häftling wieder/weiter, also ist auch das Urteil weiterhin gültig.
Schätze ich…